Zahnzusatzversicherung
Schöne und gesunde Zähne sind wichtig für das Wohlbefinden. Deshalb sollte Ihre Zahngesundheit kein Luxus sein. Trotzdem zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die meisten zahnärztlichen Behandlungen nicht oder nur teilweise. Unser Partner R+V steht Ihnen mit einer Zahnzusatzversicherung zur Seite, damit Ihre Zähne auch ohne hohe zusätzliche Zahlungen bestens versorgt sind.
Das ist nicht versichert
- Zähne, die schon vor Versicherungsbeginn fehlten und noch nicht dauerhaft ersetzt sind, sowie Zähne, die wegen eines genetischen Fehlers nicht existieren
- Behandlungen, die Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt schon vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant oder begonnen hat
- Zahnersatz, dessen Notwendigkeit sich im Verlauf einer Behandlung herausstellt, die vor Versicherungsbeginn begonnen wurde
FAQ zur Zahnzusatzversicherung
Sie können eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wenn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt zu einer Zahnbehandlung rät und diese plant, können Sie um einen Heil- und Kostenplan bitten. Dieser ist für die Kostenerstattung zwar nicht grundsätzlich erforderlich, aber empfehlenswert. Senden Sie Ihren Heil- und Kostenplant vor Beginn Ihrer Behandlung zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer per Post oder per E-Mail (gesundheit@ruv.de) an die R+V. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihre Zahnzusatzversicherung greift und wie hoch der Kostenanteil ist, den die R+V voraussichtlich übernimmt.
Sobald Sie die Rechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt bekommen haben, reichen Sie diese ebenfalls per E-Mail oder per Post ein oder Sie nutzen dafür einfach die R+V-Scan App. Die R+V erstattet Ihnen dann den vereinbarten Kostenanteil.
Beim Tarif ZahnVorsorge gibt es eine Beitragssteigerung nach Altersgruppen: Bis zu einem Alter von 20 Jahren zahlen Sie 4,50 Euro pro Monat. Danach sind es 9,90 Euro pro Monat.
Bei allen übrigen Tarifen gilt: Die Höhe Ihres Beitrags hängt davon ab, in welchem Alter Sie die Zahnzusatzversicherung abschließen. Grundsätzlich gilt: je früher, desto günstiger.
Ihr Versicherungsbeitrag enthält einen Sparanteil, der dazu genutzt wird, Ihren Beitrag im Alter stabil zu halten. Sie bauen sich also schon in jungen Jahren ein Polster für später auf. Ihre Tarife werden also nicht teurer, nur weil Sie älter werden. Nur der Tarif ZahnVorsorge enthält keine Alterungsrückstellung. Stattdessen sind die Beiträge nach zwei Altersgruppen gestaffelt: Bis zu einem Alter von 20 Jahren zahlen Sie 4,50 Euro pro Monat. Danach sind es 9,90 Euro pro Monat.
Es kann immer vorkommen, dass auch die Beiträge für die Zahnersatz-Tarife steigen. Zum Beispiel, wenn Behandlungen wegen medizinischer und technischer Fortschritte teurer werden. Denn dadurch steigen auch die Ausgaben der Versicherung.